KfW 308 Jung kauft Alt 2026: Bis zu 180.000 € zinsgünstig – so kaufen Familien in Lüneburg und der Ostheide ihr Altbau-Haus
Ein Haus mit Garten in der Ostheide, in Lüneburg oder in Winsen (Luhe) – und das mit einer Rate, die zum Familienbudget passt? Für viele junge Familien scheitert dieser Wunsch an zwei Dingen: Bauzinsen, die für zehn Jahre Zinsbindung aktuell bei rund 3,7 % liegen, und Kaufpreisen, die kaum Luft für eine Sanierung lassen. Der günstige Altbau mit Sanierungsbedarf wäre eine Lösung. Doch wer soll Kaufpreis und neue Heizung gleichzeitig bezahlen?
Genau hier hilft das KfW-Programm 308, besser bekannt als „Jung kauft Alt“. Was ist das KfW-Programm 308? Es ist ein zinsverbilligter Kredit des Bundes, mit dem Familien und Alleinerziehende ein energetisch schlechtes Bestandsgebäude kaufen können, um es anschließend zu sanieren und selbst zu bewohnen. Seit dem 3. August 2026 gelten höhere Kreditbeträge und eine flexiblere Sanierung.

Kurz gesagt: Mit dem KfW-Kredit 308 „Jung kauft Alt“ können Familien seit dem 3. August 2026 bis zu 180.000 € zu einem stark verbilligten Zins für den Kauf eines Altbaus der Energieeffizienzklassen F, G oder H erhalten. Die Sanierung muss innerhalb von 54 Monaten nach der KfW-Zusage abgeschlossen sein.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wer den Kredit bekommt, welche Häuser infrage kommen, was sich im August 2026 geändert hat und worauf Sie vor dem Notartermin unbedingt achten müssen.
Wer bekommt die KfW308 Förderung „Jung kauft Alt“? Voraussetzungen und Einkommensgrenzen
Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende, die selbst in das gekaufte Haus einziehen und in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt. Diese Bedingungen gelten:
| Voraussetzung | Was das bedeutet |
|---|---|
| Kind im Haushalt | Mindestens ein minderjähriges Kind lebt im Haushalt. Alleinerziehende sind ausdrücklich eingeschlossen. |
| Ersterwerb | Sie besitzen noch kein Wohneigentum (Familien, die schon eine Immobilie haben, sind nicht antragsberechtigt). |
| Eigentumsanteil | Sie erwerben mindestens 50 % Miteigentumsanteil an der Immobilie. |
| Selbstnutzung | Sie ziehen selbst ein und nutzen das Haus mindestens 5 Jahre ab Einzug selbst. |
| Zweckbindung | Die Immobilie bleibt mindestens 10 Jahre zum Wohnen bestimmt. |
| Einkommensgrenze | Maximal 90.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei einem Kind, plus 10.000 € je weiterem Kind. |
Was heißt „zu versteuerndes Haushaltseinkommen“? Gemeint ist nicht Ihr Bruttogehalt, sondern das Einkommen, das im Steuerbescheid nach Abzügen wie Werbungskosten oder Sonderausgaben steht. Maßgeblich ist der Durchschnitt des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Bei einem Antrag im Jahr 2026 zählen also die Steuerbescheide 2023 und 2024.
Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern darf im Durchschnitt bis zu 100.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen haben (90.000 € + 10.000 €). Bei drei Kindern sind es 110.000 €.
Wichtig zur Selbstnutzung: Nach dem aktuellen Merkblatt 308 darf die Selbstnutzung höchstens zwei Jahre unterbrochen werden. Ein späterer Auszug oder eine Vermietung sollte deshalb vorab mit der Bank geklärt werden.
Welche Häuser sind förderfähig? Energieklasse F, G oder H
Förderfähig sind nur Bestandsimmobilien, die laut gültigem Energieausweis zum Zeitpunkt des Antrags in der Energieeffizienzklasse F, G oder H stehen. Das Programm will bewusst Gebäude erreichen, die viel Energie verbrauchen und deshalb dringend saniert werden sollten. Auch bei uns finden Sie Häuser die sich in diesen Effizienzklassen bewegen. Schauen Sie sich gerne hier um – vielleicht finden Sie ein Objekt was Ihren Vorstellungen entspricht.
Was bedeuten die Klassen F, G und H? Die Energieeffizienzklasse zeigt im Energieausweis, wie viel Endenergie ein Haus pro Quadratmeter und Jahr braucht.
Zur Einordnung:
| Klasse | Endenergiebedarf in kWh pro m² und Jahr | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| F | 160 bis unter 200 | teilsanierter älterer Bestand |
| G | 200 bis unter 250 | unsanierter Altbau mit alter Heizung |
| H | ab 250 | Haus mit sehr schlechter Dämmung und veralteter Technik |
In Lüneburg, Uelzen, Winsen und den Dörfern der Ostheide finden sich solche Häuser häufig unter Einfamilienhäusern aus den 1950er- bis 1970er-Jahren. Ob ein konkretes Haus in die Klassen F bis H fällt, zeigt aber nur der Energieausweis.
Praxistipp für die Besichtigung: Lassen Sie sich den Energieausweis schon vor dem Termin zeigen. Verkäufer müssen ihn Kaufinteressenten ohnehin vorlegen. Liegt das Haus bei Klasse E oder besser, ist es für „Jung kauft Alt“ nicht förderfähig, auch wenn es sanierungsbedürftig wirkt. Beachten Sie außerdem, dass der Ausweis bei Antragstellung noch gültig sein muss.
Immobilie kaufen in Lüneburg, Uelzen, Winsen und der Ostheide: Worauf Sie vor Ort achten sollten
Ob Sie eine Immobilie in der Samtgemeinde Ostheide kaufen, ein Haus in Lüneburg suchen oder eine Immobilie in Uelzen oder Winsen (Luhe) im Blick haben: Die Förderregeln von „Jung kauft Alt“ gelten bundesweit und sind überall gleich. Unterschiedlich sind die Objekte und ihr Zustand. Diese fünf Punkte helfen Ihnen bei der Suche in unserer Region:
- Energieausweis frühzeitig anfordern: Fragen Sie schon bei der Anfrage nach dem verpflichtenden Energieausweis. Ohne Klasse F, G oder H gibt es keine Förderung.
- Kaufpreis und Sanierungsbedarf prüfen lassen: Ein unabhängiger Experte schätzt ein, ob Preis und Zustand zusammen passen. So vermeiden Sie, dass Kaufpreis plus Sanierung den Wert übersteigen.
- Preise vergleichen: Bodenrichtwert und der Grundstücksmarktbericht des zuständigen Gutachterausschusses geben eine neutrale Orientierung für Ihre Gemeinde.
- Handwerker früh anfragen: Betriebe haben oft Vorlauf. Bei 54 Monaten Sanierungsfrist lohnt es sich, Angebote und Termine schon vor dem Kauf zu besprechen.
- Mit dem Finanzierungspartner vor Ort sprechen: Der Förderantrag läuft über Ihre Hausbank oder Sparkasse. Klären Sie dort frühzeitig, ob und wie sie den Antrag stellt.
Sie möchten ein Haus in Lüneburg oder Umgebung verkaufen? Hat Ihr Haus die Energieeffizienzklasse F, G oder H, kann es für Familien mit „Jung kauft Alt“ besonders interessant sein, weil sie den Kauf zinsverbilligt finanzieren können. Ein aktueller Energieausweis und ein realistischer Kaufpreis erleichtern hier die Vermarktung erheblich. Als Immobilienmakler berate ich Sie gern zum passenden Angebotspreis und unterstütze Sie bei der anschließenden Vermarktung.
Was hat sich bei „Jung kauft Alt“ am 3. August 2026 geändert?
Seit dem 3. August 2026 sind die Kredithöchstbeträge deutlich gestiegen, und Familien dürfen zwischen zwei Sanierungswegen wählen. Beides steht in der KfW-Pressemitteilung vom 30.07.2026 und im aktuellen Merkblatt 308.
Höhere Kredithöchstbeträge
| Kinder im Haushalt | bis 2. August 2026 | ab 3. August 2026 | Plus |
|---|---|---|---|
| 1 Kind | 100.000 € | 140.000 € | +40.000 € |
| 2 Kinder | 125.000 € | 160.000 € | +35.000 € |
| 3 und mehr Kinder | 150.000 € | 180.000 € | +30.000 € |
Je höher der zinsverbilligte Anteil, desto weniger Geld muss zum deutlich teureren Marktzins finanziert werden.
Der Zinsvorteil: Rechenbeispiel
Der KfW-Zins wird aus Bundesmitteln verbilligt. Laut KfW liegt er bei etwa 0,53 % effektiv (35 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung). Er schwankt mit dem Kapitalmarkt, prüfen Sie ihn deshalb tagesaktuell bei Ihrer Bank. Zum Vergleich rechne ich mit 4,2 % für ein normales Bankdarlehen mit zehn Jahren Zinsbindung (Annahme).
Beispiel: Familie mit einem Kind, Kreditsumme 140.000 €, Laufzeit 35 Jahre, Annuitätendarlehen mit gleichbleibender Rate.
| KfW 308 (0,53 %) | Hausbankdarlehen (4,2 %) | Unterschied | |
|---|---|---|---|
| Monatliche Rate | ca. 365 € | ca. 637 € | ca. 272 € weniger |
| Zinsen in den ersten 10 Jahren | ca. 6.400 € | ca. 54.600 € | ca. 48.100 € weniger |
| Restschuld nach 10 Jahren | ca. 102.600 € | ca. 118.200 € | ca. 15.500 € weniger |
Die Rechnung ist vereinfacht: Sie ignoriert Sondertilgungen und welcher Zins nach Ablauf der Zinsbindung gilt. Auch die Kaufnebenkosten und alles, was über die KfW-Summe hinausgeht, müssen Sie separat finanzieren. Als Größenordnung zeigt sie aber, warum sich der Antrag lohnt.
Flexiblere Sanierung: zwei Wege zum Ziel
Nach dem Kauf müssen Sie das Haus energetisch sanieren, und zwar innerhalb von 54 Monaten (4,5 Jahren) nach der KfW-Zusage. Neu ist, dass Sie dafür zwischen zwei Wegen wählen können.
Weg A: Sanierung zum Effizienzhaus 85 EE (oder Effizienzhaus Denkmal EE)
Ein Effizienzhaus 85 darf nur 85 % der Energie eines vergleichbaren modernen Neubaus verbrauchen. Das Kürzel „EE“ steht für einen hohen Anteil erneuerbarer Energien. Sie sanieren das Haus als Gesamtpaket, ein Energieeffizienz-Experte begleitet und bestätigt das Ergebnis.
Weg B: Energetische Einzelmaßnahmen
Statt einer Gesamtplanung setzen Sie vier Maßnahmen um. Alle vier sind Pflicht:
- Heizungstausch mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien (z. B. Wärmepumpe). Ausnahmen gelten, wenn das Haus schon 65 % erneuerbar heizt oder an ein reines Wärmenetz angeschlossen ist.
- Fenstertausch
- Fassadendämmung
- Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke
Die Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) erfüllen.
| Weg A: EH 85 EE | Weg B: 4 Einzelmaßnahmen | |
|---|---|---|
| Umfang | Gesamtkonzept fürs Haus | Vier festgelegte Maßnahmen |
| Nachweis | Bestätigung durch Energieeffizienz-Experten | Fachunternehmererklärung des ausführenden Betriebs |
| Bürokratie | höher | geringer |
| Frist | 54 Monate ab Zusage | 54 Monate ab Zusage |
Der Bürokratieabbau: Bei Weg B reicht nach der Durchführung eine Fachunternehmererklärung des Handwerksbetriebs, der die jeweilige Maßnahme ausgeführt hat. Ein zwingender Nachweis durch einen Energieberater ist für diese Einzelschritte nicht nötig. Das spart Zeit und Beratungskosten. Ein Energieberater kann bei der Planung trotzdem sinnvoll sein.
Transparenz: Weg B ist kein Rosinenpicken. Wer sich für Einzelmaßnahmen entscheidet, muss alle vier umsetzen, und zwar innerhalb der 54 Monate. Wird die Frist verfehlt, kann das förderrechtliche Folgen haben. Bitte sprechen Sie das vorab mit Ihrer Bank durch.
Kann ich „Jung kauft Alt“ mit KfW 261 und anderen Förderungen kombinieren?
Der KfW-Kredit 308 finanziert nur den Kaufpreis des Hauses und des Grundstücks, nicht die Sanierung und nicht die Kaufnebenkosten. Für die Sanierung brauchen Sie also eigene Bausteine. Das Merkblatt erlaubt das ausdrücklich: Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, solange die Gesamtsumme die förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
Kann ich „Jung kauft Alt“ mit der BEG-Förderung kombinieren? Ja. So passen die Bausteine zusammen:
| Baustein | Wofür | Passt zu |
|---|---|---|
| Eigenkapital und Hausbankdarlehen | Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch), Restkaufpreis | beide Wege |
| KfW 308 „Jung kauft Alt“ | Kaufpreis (bis 140.000 / 160.000 / 180.000 €) | beide Wege |
| KfW 261 (BEG Wohngebäude-Kredit) | Sanierung zum Effizienzhaus, Kredit mit Tilgungszuschuss | Weg A (EH 85 EE) |
| KfW 458 (Heizungsförderung, Zuschuss) | Heizungstausch, z. B. Wärmepumpe | Weg B |
| BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen | Dämmung, Fenster (Gebäudehülle) | Weg B |
Eine Beispielkette für Weg A: Sie kaufen mit dem 308-Kredit, planen zusammen mit einem Energieeffizienz-Experten die Sanierung zum Effizienzhaus 85 EE und finanzieren die Bauarbeiten über KfW 261. Bei Weg B holen Sie sich für Heizung und Hülle gezielt Zuschüsse und bleiben beim Nachweis mit der Fachunternehmererklärung.
Zwei Stolpersteine:
- Keine Doppelförderung derselben Kosten. Die Gesamtsumme aller Fördermittel darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Die Bausteine müssen deshalb sauber getrennt werden: Kaufpreis über 308, Sanierung über 261, 458 oder BAFA.
- Eigene Antragsregeln je Programm. Bei den Sanierungsprogrammen gelten eigene Fristen, in der Regel muss der Antrag vor dem Beginn der Bauarbeiten stehen. Bitte prüfen Sie die aktuellen Bedingungen mit Ihrem Finanzierungspartner oder Energieberater, bevor Sie Handwerker beauftragen.
Wie beantrage ich den KfW-Kredit 308? Schritt für Schritt
Die wichtigste Regel: Der Antrag muss gestellt sein, bevor der notarielle Kaufvertrag unterschrieben wird. Wer zuerst kauft und danach beantragt, verliert die Förderung.
Sie stellen den Antrag nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner, zum Beispiel Ihre Hausbank, Sparkasse oder Bausparkasse oder einen Finanzierungsvermittler.
- Voraussetzungen prüfen. Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt? Besitzen Sie noch kein Wohneigentum? Liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen (Durchschnitt des zweiten und dritten Kalenderjahres vor dem Antrag) unter der Grenze? Legen Sie die Steuerbescheide bereit.
- Passendes Haus suchen und den Energieausweis prüfen. Das Haus muss laut gültigem Energieausweis in Klasse F, G oder H liegen.
- Sanierungsweg und Kosten abschätzen. Entscheiden Sie grob zwischen Effizienzhaus 85 EE und den vier Einzelmaßnahmen. Holen Sie Angebote von Handwerksbetrieben oder eine Einschätzung eines Energieberaters ein, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
- Finanzierungspartner ansprechen. Besprechen Sie das Gesamtkonzept: Eigenkapital, KfW 308, Restfinanzierung, Sanierungsbausteine.
- KfW-Antrag stellen lassen. Ihr Finanzierungspartner reicht den Antrag für den Kredit 308 ein. Erst danach geht es zum Notar.
- Kaufvertrag beim Notar abschließen.
- Einziehen und sanieren. Sie ziehen selbst ein und setzen die Sanierung um, und zwar innerhalb von 54 Monaten ab KfW-Zusage.
- Nachweise erbringen. Bei Effizienzhaus 85 EE bestätigt der Energieeffizienz-Experte das Ergebnis, bei den Einzelmaßnahmen genügt die Fachunternehmererklärung der ausführenden Betriebe. Wenden Sie sich dazu rechtzeitig an Ihre Bank.
- Verpflichtungen einhalten. Mindestens 5 Jahre Selbstnutzung ab Einzug, mindestens 10 Jahre Nutzung zum Wohnen.
Tipp aus der Praxis: Planen Sie Antrag und Notartermin gemeinsam. Sprechen Sie frühzeitig mit dem Verkäufer oder dem Makler, damit der Kaufvertragstermin nicht vor Ihrer Antragstellung liegt.
Praxisbeispiel: So finanziert Familie K. ein Haus aus den 1960er-Jahren
(Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung. Alle Zahlen sind Annahmen, keine Marktdaten und keine Zusage.)
Die Ausgangslage: Familie K. hat zwei Kinder (7 und 10 Jahre) und wohnt zur Miete. Beide Eltern arbeiten, das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt im Durchschnitt von 2023 und 2024 bei 82.000 €. Die Grenze für zwei Kinder liegt bei 100.000 €, die Familie ist also antragsberechtigt. Sie besitzt keine Immobilie. Gefunden hat sie ein Einfamilienhaus aus den 1960er-Jahren im Raum Lüneburg mit Energieausweis Klasse G und einem Kaufpreis von 300.000 €.
So finanziert die Familie den Kauf:
| Baustein | Betrag | Wofür |
|---|---|---|
| KfW 308 (2 Kinder) | 160.000 € | Teil des Kaufpreises, Zins ca. 0,53 % |
| Hausbankdarlehen | 110.000 € | Restkaufpreis, Zins 4,2 % (Annahme) |
| Eigenkapital | 60.000 € | 30.000 € Kaufpreis, 30.000 € Kaufnebenkosten (Annahme: rund 10 % des Kaufpreises) |
| Sanierung (Weg B) | ca. 90.000 € | Heizung, Fenster, Fassade, Dach (Annahme, vor möglichen Zuschüssen) |
Die Sanierung finanziert die Familie zusätzlich über ein Bankdarlehen und beantragt die passenden Zuschüsse für Heizung und Hülle. Den Kaufpreis deckt der 308-Kredit zu 160.000 € ab. Dass die Sanierung im Beispiel nicht über KfW 308 läuft, ist Absicht: Der Kredit gilt nur für den Kauf.
Die monatliche Belastung für den Kauf (35 Jahre Laufzeit, gleichbleibende Rate):
- KfW 308: ca. 417 € im Monat
- Hausbankdarlehen: ca. 500 € im Monat
- Zusammen: ca. 917 €. Würde die Familie auch die 160.000 € zu 4,2 % bei der Bank aufnehmen, wären es für diesen Teil rund 727 € statt 417 €, also ca. 310 € mehr im Monat.
Der Ablauf in der Praxis:
- Die Familie legt ihrer Sparkasse die Steuerbescheide 2023 und 2024 und den Energieausweis vor.
- Die Sparkasse stellt den KfW-Antrag. Der Notartermin war ursprünglich zwei Wochen früher geplant und wird deshalb verschoben. So liegt der Antrag vor der Beurkundung.
- Nach dem Kauf zieht die Familie ein. Ab der KfW-Zusage läuft die 54-Monats-Frist.
- Sie holt Angebote für die vier Maßnahmen ein und plant die Umsetzung in Etappen, zum Beispiel zuerst Heizung und Fenster, später Fassade und Dach.
- Nach jeder Maßnahme gibt der ausführende Betrieb eine Fachunternehmererklärung ab, die die Familie für den Nachweis aufbewahrt.
Was das Beispiel zeigt: Der größte Hebel ist der Zinsvorteil auf den 160.000 €. Die größte Fehlerquelle ist der Zeitplan: Der Antrag muss vor dem Notartermin stehen, und die Sanierung braucht ein realistisches Budget und Handwerker, die innerhalb von 54 Monaten verfügbar sind.
Fazit und Checkliste: Jung kauft Alt auf einen Blick
„Jung kauft Alt“ macht den Kauf eines sanierungsbedürftigen Hauses für Familien deutlich günstiger: bis zu 180.000 € zu einem stark verbilligten Zins, seit August 2026 mit mehr Geld und weniger Bürokratie. Dem Vorteil stehen klare Pflichten gegenüber. Sie müssen selbst einziehen, das Haus innerhalb von 54 Monaten sanieren und den Antrag vor dem Notartermin stellen. Wer das plant, kann viel Zinsen sparen.
Checkliste für Schnellleser:
- Mindestens ein minderjähriges Kind lebt im Haushalt
- Ich besitze noch kein Wohneigentum
- Das zu versteuernde Haushaltseinkommen (Ø 2. und 3. Jahr vor Antrag) liegt unter 90.000 € plus 10.000 € je weiterem Kind
- Das Haus hat laut gültigem Energieausweis Klasse F, G oder H
- Ich erwerbe mindestens 50 % des Eigentums und ziehe selbst ein (mindestens 5 Jahre)
- Ich habe mich für Weg A (Effizienzhaus 85 EE) oder Weg B (vier Einzelmaßnahmen) entschieden und Kosten kalkuliert
- Die Sanierung passt in den Zeitrahmen von 54 Monaten
- Kaufnebenkosten und Sanierung sind zusätzlich finanziert (Eigenkapital, Bankdarlehen, KfW 261 oder Zuschüsse)
- Der KfW-Antrag ist gestellt, bevor ich den Kaufvertrag unterschreibe
Zum Mitnehmen: Die ausführliche Checkliste gibt es als PDF zum Download. Sie ist druckbar und am Bildschirm ausfüllbar: Checkliste „Jung kauft Alt“ als PDF herunterladen
Ihr nächster Schritt: Sie suchen ein Haus in der Ostheide, in Lüneburg, Uelzen oder Winsen (Luhe) und fragen sich, ob es für „Jung kauft Alt“ infrage kommt? Ich prüfe gern gemeinsam mit Ihnen, ob ein Objekt zu Ihrer Situation passt, und zeige Ihnen passende Angebote aus der Region. Melden Sie sich für ein unverbindliches Erstgespräch bei Ostheide Immobilien.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Finanzierungs-, Steuer- oder Förderberatung. Die Konditionen (insbesondere der Zinssatz) ändern sich. Maßgeblich sind das aktuelle KfW-Merkblatt und die Auskunft Ihres Finanzierungspartners.
Quellennachweis
Stand der Recherche: 24.09.2026. Diese Quellen wurden für den Beitrag ausgewertet:
- KfW-Pressemitteilung vom 30.07.2026: KfW und Bund verbessern Förderung für den Kauf sanierungsbedürftiger Wohnimmobilien durch Familien
- KfW-Merkblatt Kredit Nr. 308 „Jung kauft Alt“ (Stand August 2026)
- B.E.I. Energieberatung: Anhebung der Förderhöchstsätze und Einführung von Einzelmaßnahmen zum 03.08.2026
- Schwäbisch Hall: Jung kauft Alt (KfW 308)
- Baukostenplan: KfW 308 Jung kauft Alt 2026, neue Kreditbeträge
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Förderung die es gibt bei KFW308 „Jung kauft Alt“?
Seit dem 3. August 2026 gibt es bis zu 140.000 € bei einem Kind, bis zu 160.000 € bei zwei Kindern und bis zu 180.000 € ab drei Kindern. Der Kredit ist zinsverbilligt und deckt den Kaufpreis ab.
Kann ich „Jung kauft Alt“ als Alleinerziehende oder Alleinerziehender nutzen?
Ja. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren in Ihrem Haushalt lebt und Sie das Haus selbst bewohnen. Auch die Einkommensgrenze von 90.000 € plus 10.000 € je weiterem Kind gilt für Sie.
Welche Energieeffizienzklasse muss das Haus haben?
Das Haus muss laut gültigem Energieausweis in Klasse F, G oder H stehen. Häuser mit besserer Klasse sind nicht förderfähig.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor dem notariellen Kaufvertrag. Sie stellen den Antrag nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank, Sparkasse oder einen anderen Finanzierungspartner.
Muss ich für die Sanierung einen Energieberater beauftragen?
Bei der Sanierung zum Effizienzhaus 85 EE bestätigt ein Energieeffizienz-Experte das Ergebnis. Bei den vier Einzelmaßnahmen genügt dagegen die Fachunternehmererklärung der ausführenden Betriebe. Ein zwingender Energieberater-Nachweis ist für diese Einzelschritte nicht nötig.
Wie lange habe ich Zeit für die Sanierung?
54 Monate (4,5 Jahre) ab der KfW-Zusage.
Was passiert, wenn ich vor Ablauf von 5 Jahren ausziehe?
Das Merkblatt verlangt mindestens 5 Jahre Selbstnutzung ab Einzug und mindestens 10 Jahre Nutzung zum Wohnen. Die Selbstnutzung darf höchstens 2 Jahre unterbrochen werden. Welche Folgen ein vorzeitiger Auszug hat, regeln das Merkblatt und Ihr Darlehensvertrag. Sprechen Sie daher frühzeitig mit Ihrer Bank, bevor Sie ausziehen oder vermieten.
