KfW 308 Jung kauft Alt 2026: Bis zu 180.000 € zinsgünstig – so kaufen Familien in Lüneburg und der Ostheide ihr Altbau-Haus

Das KFW308 Förderprogramm "Jung kauft Alt" 2026: Bis zu 180.000 € zinsgünstig – so kaufen Familien mit Ostheide Immobilien in Lüneburg und der Ostheide ihr Altbau-Haus

Kann ich „Jung kauft Alt“ mit KfW 261 und anderen Förderungen kombinieren?

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Förderung die es gibt bei KFW308 „Jung kauft Alt“?

Seit dem 3. August 2026 gibt es bis zu 140.000 € bei einem Kind, bis zu 160.000 € bei zwei Kindern und bis zu 180.000 € ab drei Kindern. Der Kredit ist zinsverbilligt und deckt den Kaufpreis ab.

Kann ich „Jung kauft Alt“ als Alleinerziehende oder Alleinerziehender nutzen?

Ja. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren in Ihrem Haushalt lebt und Sie das Haus selbst bewohnen. Auch die Einkommensgrenze von 90.000 € plus 10.000 € je weiterem Kind gilt für Sie.

Welche Energieeffizienzklasse muss das Haus haben?

Das Haus muss laut gültigem Energieausweis in Klasse F, G oder H stehen. Häuser mit besserer Klasse sind nicht förderfähig.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor dem notariellen Kaufvertrag. Sie stellen den Antrag nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank, Sparkasse oder einen anderen Finanzierungspartner.

Muss ich für die Sanierung einen Energieberater beauftragen?

Bei der Sanierung zum Effizienzhaus 85 EE bestätigt ein Energieeffizienz-Experte das Ergebnis. Bei den vier Einzelmaßnahmen genügt dagegen die Fachunternehmererklärung der ausführenden Betriebe. Ein zwingender Energieberater-Nachweis ist für diese Einzelschritte nicht nötig.

Wie lange habe ich Zeit für die Sanierung?

54 Monate (4,5 Jahre) ab der KfW-Zusage.

Was passiert, wenn ich vor Ablauf von 5 Jahren ausziehe?

Das Merkblatt verlangt mindestens 5 Jahre Selbstnutzung ab Einzug und mindestens 10 Jahre Nutzung zum Wohnen. Die Selbstnutzung darf höchstens 2 Jahre unterbrochen werden. Welche Folgen ein vorzeitiger Auszug hat, regeln das Merkblatt und Ihr Darlehensvertrag. Sprechen Sie daher frühzeitig mit Ihrer Bank, bevor Sie ausziehen oder vermieten.

  25. September 2026
  Kategorie: Ratgeber